13. Juli 2018 | 11:26 Uhr
AUVA warnt
Achtung! Durch Hitze steigt die Unfallgefahr
Insbesondere auf Baustellen und im Verkehr besteht bei erhöhten Temperaturen eine höhere Gefahr für Unfälle. Konzentrations- und Leistungsfähigkeit sinken bei Hitze, gleichzeitig ist die Belastung für den Organismus höher - eine gefährliche Kombination, warnte die AUVA am Freitag.
"Reaktionsgeschwindigkeit und Koordinationsfähigkeit sinken bei Temperaturen von 30 Grad um ein Viertel, bei 35 Grad ist bereits mit einer Leistungseinbuße von 50 Prozent zu rechnen", erläuterte Sonja Rustler, Präventionsexpertin der AUVA in einer Aussendung. Die Ursache für die Abnahme der Leistungsfähigkeit liege im Flüssigkeitsmangel, bedingt durch starkes Schwitzen. Laut Unfallstatistik der AUVA steigt bei Arbeiten im Freien - also überwiegend im Bauwesen - vor allem in den Sommermonaten Juli und August. Auch im Straßenverkehr gebe es bei hohen Temperaturen mehr Verkehrsunfälle im Ortsgebiet, bedingt durch Konzentrationsmangel und Müdigkeit. Auf längeren Autofahrten soll daher neben der Flüssigkeitszufuhr auf regelmäßige Pausen im Freien geachtet werden, möglichst auf einem schattigen Parkplatz.
Gefahr vor Sonnenstich oder Hitzeschlag
Bei mehr als 30 Grad Lufttemperatur und mittelschwerer bis schwerer Arbeit wird empfohlen, alle 20 Minuten ca. einen Viertelliter Flüssigkeit zu trinken. Die besten Durstlöscher sind Wasser, ungesüßter Tee oder isotonische Getränke. Da bei Arbeiten im Freien unter großer Hitze die Gefahr von Sonnenstich oder Hitzschlag sowie Haut- und Augenerkrankungen besonders groß ist, sollte die Ausrüstung eine UV-Schutzbrille, Schirmkappe oder - wo notwendig - einen Schutzhelm mit Nackenschutz beinhalten. Keinesfalls sollte mit nacktem Oberkörper gearbeitet werden. Ideal sind T-Shirts aus atmungsaktivem Material und die Verwendung passender Sonnenschutzmittel. Der Arbeitsplatz sollte vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt bzw. der Arbeitsbeginn in die kühleren Morgenstunden vorverlegt werden. Zusätzliche Pausen geben dem Körper Möglichkeit zur Regeneration. Über die Fortführung oder Entfall der Arbeit bei Hitze entscheidet der Arbeitgeber, rechtlichen Anspruch auf Hitzeferien gebe es nicht.